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    Damit wir Ihnen helfen können

    Temporärer Schutz

    Angangs ermöglichte es der temporäre Schutz den Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 4.03.2023 legal in Belgien zu bleiben und eröffnet bestimmte Rechte (Arbeit, soziale Hilfen, Krankenkasse, Kindergeld,…)
    Die Europäische Union hat den vorübergehenden Schutz, der den ukrainischen Flüchtlingen gewährt ist, bis zum 4.März 2025 verlängert.

    Ab dem 4. Januar 2024* kann man bei der zuständigen Gemeinde die Verlängerung der A-Karte beantragen (*!! bitte aktuelles Foto mitbringen - die Fotos dürfen maximal 6 Monate alt sein).

    Die neue A-Karte wird bis zum 4. März 2025 gültig sein.


    Die Ukrainer*innen, die sich zur Rückkehr in die Ukraine entschlossen hatten, sind versichert, dass sie in die EU zurückkehren könnten, falls sich die Lage vor Ort wieder verschlechtern sollte, und ihren vorübergehender Schutzstatus erhalten bleibt.
    "Wir haben beschlossen, dass es nicht notwendig sein wird, sich vom vorübergehenden Schutz abzumelden, wenn Sie (in die Ukraine) zurückkehren möchten. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist den nationalen oder lokalen Behörden Ihres Gastlandes zu melden, dass Sie in die Ukraine zurückkehren", erklärte die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, am Montag den 11/10/2022.

     

    Prozedur zur Beantragung des temporären Schutzes:

     

    1. Beantragung:

     

    Personen, die temporärer (oder vorübergehender) Schutz beantragen möchten, müssen sich im Registrierungszentrum - 40 Place Victor Horta, 1060 Bruxelles - anmelden. Das Registrierungszentrum ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr (!! ausser Feiertage).

     

    Im Registrierungszentrum sorgen Asylbehörden für die Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine und, falls notwendig, für die Vermittlung einer Unterkunft

    • Die Ausländerbehörde (Office des Etrangers) ist für die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge und der Gewährung des temporären Schutzes zuständig
    • Fedasil kümmert sich um die Weiterleitung von Flüchtlingen, die keine Lösung für eine Unterkunft in Belgien haben. Falls erforderlich, können Flüchtlinge für ein oder zwei Nächte in Brüssel notuntergebracht werden, bis sie eine geeignete Unterkunft in einer der Gemeinden des Landes gefunden haben.
    • Das Rote Kreuz kümmert sich um den Empfang der Flüchtlinge (Ticketing, Catering, medizinische Hilfe).

    Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes erfüllt sind, stellt das Ausländeramt eine „Bescheinigung zum temporären Schutz“ aus.

    Voraussetzung für den Erhalt des Temporären Schutzes:


    Folgende Personen haben Anspruch auf den temporären Schutz

    • Ukrainische Staatsangehörige
    • Personen mit internationalem Schutz oder anerkannte Staatenlose in der Ukraine
    • Ihre Familienangehörige:

    Ehepartner, gleichgestellte Partner (nicht zu verwechseln mit „gesetzlich eingetragenen Partnern“)

    • und unverheiratete Partner, mit denen eine dauerhafte Beziehung gemäß den Bestimmungen des belgischen Fremdenrechts besteht;
    • unverheiratete minderjährige Kinder;
    • andere nahe Verwandte, die zum Zeitpunkt der Ereignisse, die zu dem massiven Zustrom von Vertriebenen geführt haben, mit der Familie zusammenlebten und zu diesem Zeitpunkt ganz oder überwiegend auf den Ukrainer angewiesen waren;

    Personen, die

    vor dem 24. Februar 2022 ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Ukraine hatten

    über ein gültiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine verfügen

    nicht unter sicheren und dauerhaften Bedingungen in ihr Herkunftsland oder eine Region innerhalb ihres Herkunftslandes zurückkehren können.

    Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

    • Ukrainer:

    Nachweis der Staatsangehörigkeit mit Foto: zum Beispiel ein biometrischer Reisepass, ein Personalausweis, Reisepass, ...

    • Personen mit internationalem Schutz oder anerkannte Staatenlose in der Ukraine:
    • einen Identitätsnachweis mit Lichtbild: zum Beispiel Flüchtlingspass, biometrischer Pass, Aufenthaltskarte, Personalausweis, Führerschein, ...
    • UND Nachweis ihres Status in der Ukraine.

    Ihre Verwandten:

    • einen Lichtbildausweis: zum Beispiel einen biometrischen Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...
    • Nachweis der familiären Bindung, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, ... Diese Dokumente müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen sein.
    • bei "sonstigen nahen Verwandten": Nachweis des Zusammenlebens und der Abhängigkeit.

    Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können:

    Den ukrainischen Aufenthaltstitel

    Nachweis der Staatsangehörigkeit

    Jedes Dokument, das beweist, dass eine Rückkehr ins Herkunftsland nicht sicher ist (bewaffneter Konflikt, keinen Zugang zu den Basisbedürfnissen,…)

    Bei fehlenden Identitäts-Dokumenten wird empfohlen, sich an die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes (Ukraine oder andere) zu wenden.

     

     

    2. Erhalt des Aufenthaltstitels

     

    Auf der Grundlage der „Bescheinigung temporärer Schutz“ stellt die Gemeindeverwaltung des Wohnorts der geflüchteten Person eine Aufenthaltserlaubnis aus, die sogenannte A-Karte. Die bis zum 4. März 2023 gültigen elektronischen A-Karten können ab dem 4.Januar bei der zuständigen Gemeinde verlängert werden. Nach zwei Jahren kann dieser Status durch einen neuen Beschluss des Europäischen Rates auf insgesamt höchstens drei Jahre verlängert werden.

     

    Weitere Infos: +32 (0)2 488 88 88 - FR und NL (allgemeine Informationen zu Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine)

  • Krankenversicherung

    Hilfe im Krankheitsfall

    Anmeldung bei einer belgischen Krankenkasse

     

    In Belgien ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Deshalb ist es wichtig, sobald Sie die Anlage 15 und die Bescheinigung über den temporären Schutz haben, sich so schnell wie möglich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anzumelden. Die Krankenkassen bieten mehr oder weniger die gleichen Dienste an. Die Mitglieder der staatlichen Hilfskasse müssen keinen Sonderbeitrag bezahlen. Die privaten Krankenkassen bieten zusätzliche verpflichtende Versicherungen an, die in der Basisversicherung nicht vorhanden sind.
     

    Die Eintragung erfolgt grundsätzlich rückwirkend ab dem 1. Tag des Quartals, das auf das Datum des Zertifikats über den vorübergehenden Schutz folgt. Wer also bis zum 31. März 2022 einen Antrag auf Beitritt bei der Krankenkasse stellt, ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 krankenversichert.

     

    Nachstehend finden Sie die Angaben der verschiedenen Krankenkassen.

  • Die staatliche Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV)

    HKIV Eupen

     

    Brauereihof 5

    4700 Eupen

    Tel: +32 (0)87 55 37 91

    HKIV Raeren

     

    Hauptstraße 48

    4731 Raeren

    Tel: +32 (0)87 89 13 23

    HKIV Kelmis

     

    Maxstraße 9-11

    4720 Kelmis

    HKIV Sankt-Vith

     

    Malmedyerstraße 38

    Sankt-Vith

    Tel: +32 (0)80 22 63 62

  • Freie Krankenkasse

    Dienststelle Eupen

     

    Vervierser Straße 6A

    4700 Eupen

    Tel.: +32 (0)87 59 86 60

    Mo-Fr: 9:00-12:30

    Dienststelle Kelmis

     

    Kirchstraße 6

    4720 Kelmis

    Tel.: +32 (0)87 55 81 69

    Mo-Fr: 9:00-12:00

    Dienststelle Raeren

     

    Haupstraße 73

    4730 Raeren

    Tel.: +32 (0)87 85 34 64

    Mo-Fr: 9:00-12:00

    Dienststelle Büllingen

     

    Hauptstraße 2

    4760 Büllingen

    Tel.: +32 (0)80 64 05 45

    Mo-Fr: 9:00-12:00

    Dienststelle St. Vith

     

    Schwarzer Weg 1

    4780 St. Vith

    Tel.: +32 (0)80 79 95 15

    Mo-Fr: 9:00-12:00

  • Christliche Krankenkasse

    Dienststelle Eupen

     

    Klosterstraße 66

    4700 Eupen

    Tel.: +32 (0)87 32 43 33

    Mo-Fr: 9:00-12:30

    Dienststelle Kelmis

     

    Kirchplatz 32

    4720 Kelmis

    Tel.: +32 (0)87 32 43 33

    Dienststelle Raeren

     

    Haupstr. 75a

    4730 Raeren

    Tel.: +32 (0)87 32 43 33

    Dienststelle Büllingen

     

    Hauptstraße 28

    4760 Büllingen

    Tel.: +32 (0)80 32 43 33

    Dienststelle St. Vith

     

    Büchelstraße 3

    4780 St. Vith

    Tel.: +32 (0)80 32 43 33

    Di, Mi und Fr: 9:00-12:30

  • Neutrale Krankenkasse Mutualia

    Dienststelle Eupen

     

    Bergstraße 19

    4700 Eupen

    Tel.: +32 (0)87 85 33 47

    Mo und Mi: 9:00-12:00 Uhr

    Dienststelle Kelmis

     

    Lütticherstraße 161

    4721 Kelmis

    Tel.: +32 (0)87 63 22 88

    Mi: 8:30-12:00 Uhr

    Fr: 12:30-17:00 Uhr

    Dienststelle St. Vith

     

    Malmedyerstraße 22

    4780 St. Vith

    Tel.: +32 (0)80 22 63 27

    Di, Fr: 9:00-12:00 u. 13:00-17-00

    Do: 9:00-12:00

  • Solidaris

    Dienststelle Eupen

     

    Bergstraße 20

    4700 Eupen

    Tel.: +32 (0)87 32 76 85

    Termin

    Dienststelle Kelmis

     

    Kirchstraße 17

    4720 Kelmis

    Tel.: +32 (0)87 65 96 08

    Termin

    Dienststelle St. Vith

     

    Pulverstraße 11A

    4780 St. Vith

    Tel.: +32 (0)80 22 73 16

    Termin

  • Liberale Krankenkasse

    Dienststelle Verviers

    Rue de la Concorde 29

    4800 Verviers

    Tel.: 0800 144 48

    Dienststelle Vielsam

    Avenue de la Salm 47

    6690 Vielsalm

    Tel.: 0800 144 48

  • Mentale Gesundheit

    Das Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ)

     

    Das Beratungs- und Therapie-Zentrum (BTZ) ist eine öffentliche Einrichtung für ambulante Beratung und Therapie. Das Angebot richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche wie an Einzelpersonen, Paare, Eltern und Familien, Klienten und Angehörige.

     

    Die Tätigkeitsfelder sind:

    • Psychologische Einzelberatung für Jugendliche und Erwachsene
    • Psycho-soziale Begleitung
    • Partnerschaftsberatung
    • Familien- und Elternberatung
    • Diagnoseverfahren bei Kindern und Kindertherapie
    • ambulante psychiatrische Betreuung
    • Gruppentherapie

    Im BTZ arbeiten Psychiater, Psychologen und Sozialarbeiter zusammen. Die MitarbeiterInnen sind in verschiedenen Fachbereichen ausgebildet. Alle MitarbeiterInnen sind dem Berufsgeheimnis verpflichtet.

     

    Wichtig: Im BTZ wird Deutsch und Französisch gesprochen. Bei Bedarf wird ein professioneller Übersetzer hinzugezogen.

  • Das BTZ in Eupen

     

    Vervierser Straße 14-16
    4700 Eupen

    Tel.: +32 (0)87 14 01 80

    E-Mail: info@btzentrum.be
    Web: www.btzentrum.be

    Das BTZ in St. Vith

     

    Vennbahnstraße 4/6
    4780 St. Vith

    Tel.: +32 (0)80 65 00 65

    E-Mail: info@btzentrum.be
    Web: www.btzentrum.be

  • Für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren

    KALEIDO-Ostbelgien (Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen )

     

    Ziel des Zentrums ist es, die körperliche, psychische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen 0 und 20 Jahren zu fördern. Wichtig: Kaleido-Ostbelgien ist eine präventive und keine therapeutische Einrichtung.

     

    Kaleido-Ostbelgien bietet:

     

    Für Kinder unter 3 Jahren:

    • Schwangerschaftsbegleitung
    • Hilfe nach der Geburt
    • Gesundheitliche Untersuchungen
    • Kostenlose Impfungen

    Für Kinder ab 3 Jahren:

    • Beratung bei Fragen der schulischen Entwicklung
    • Beratung bei sozialen oder emotionalen Fragen und in der Erziehung
    • Schulische und berufliche Orientierung
    • Projekte in Schulen
    • Gutachten und medizinische Untersuchungen in der Schule
  • Die Zentrale der Kaleido-Ostbelgien

     

    Gospertstraße 44

    4700 Eupen
    Tel.: +32 (0) 87 55 46 44

    Fax: +32 (0)87 55 69 63
    E-Mail:
    info@kaleido-dg.be

  • Dienststellen Eupem

     

    Neustraße 59,

    4700 Eupen
    Tel.: +32 (0)87 74 25 22
    E-Mail:
    eupen@kaleido-dg.be

     

    Bergstraße 28
    4700 Eupen
    Tel. +32 (0)87 55 81 00

     

    Aachener Str. 48
    4700 Eupen
    Tel. +32 (0)87 74 39 00

    Dienststelle Kelmis

     

    Lütticher Straße 168A/2

    4720 Kelmis
    Tel.: +32 (0)87 65 89 58
    E-Mail:
    kelmis@kaleido-dg.be

    Zufahrt über die Lütticher Str. 164

    Dienststelle Büllingen

     

    Malmedyer Straße 5/1
    4760 Büllingen
    Tel. +32 (0)80 40 30 60

    Dienststelle St. Vith

     

     

    Eifel-Ardennen-Straße 36
    4780 St. Vith
    Tel. +32 (0)80 40 30 20

    st.vith@kaleido-dg.be

  • Frühhilfe Ostbelgien

    Aufgabenbeschreibung

    Sie fördert Kinder mit Entwicklungsverzögerungen. Zu den Aufgaben der Frühhilfe gehören:

    • Entwicklungsdiagnostik mit dem Ziel der ganzheitlichen Erfassung des Kindes und seiner Entwicklung
    • Erstellung eines Förderplans mit individuellen Förderzielen, bezogen auf die Ergebnisse der Diagnostik
    • Begleitung durch ein transdisziplinäres Team – Fördersitzungen und Hausbesuche
    • Beratung und Unterstützung der Eltern in Bezug auf Entwicklungsrückstände, Alltagsleben, Lebensprojekte, Erziehungstipps, usw.

    Die Eltern werden über Gespräche und Begleitung von Anfang an in alle Entscheidungen der Förderung einbezogen.

    Aufnahmebedingungen und -modalitäten

    Die Frühhilfe ist für Familien zuständig, die in Ostbelgien wohnen. Um durch die Frühhilfe begleitet zu werden, muss das Kind mindestens in zwei Bereichen seiner Entwicklung Auffälligkeiten zeigen. Das Kind darf bei der Anfrage nicht älter als vier Jahre und elf Monate sein.

    Eine Anfrage erfolgt telefonisch durch die Eltern oder durch Auflage des Jugendgerichts. Im Anschluss folgt eine „erste Phase“ mit Anamnese, Entwicklungsbilanz und Abschlussgespräch der 1. Phase.

    Zielpublikum

    Kleinkinder (0 – 6 Jahren) mit Entwicklungsverzögerungen und deren Familie

  • Frühhilfe Ostbelgien Elsenborn

    Griesdeck 102-108
    4750 Elsenborn
    Tel.: 080 / 440 342
    erica.margraff@begleitzentrum.be

    Frühhilfe Ostbelgien Eupen

    Marktplatz 2/6
    4700 Eupen
    Tel.: 087 / 556 262
    fruehhilfe.eupen@begleitzentrum.be

  • Opferschutz

    Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit (Prisma V.o.G.)

    Prisma V.o.G. - Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit

     

    Das Beratungsangebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche, an Einzelpersonen und Paare. Die Begleitung und den Schutz für Frauen und Kinder im Fall von seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt gewährt das Frauenhaus.
     

    Eine Person kann, je nach Anfrage und Bedarf, mehrere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Professionelle Ansprechpartner können helfen, einen Umgang mit einer belastenden Situation zu finden oder Schwierigkeiten zu bewältigen. Hier sind einige Beispielsituationen, in denen Sie sich an Prisma wenden können:

    • Sie erleben körperliche/seelische/sexuelle Gewalt und suchen Schutz und/oder Beratung?
    • Sie sind ungewollt schwanger?
    • Sie haben Fragen zum Thema Sexualität und Bezug zum eigenen Körper?

    Die Kostenbeteiligung der Beratungsangebote liegt zwischen 2,00 EUR und 20,00 EUR und hängt von dem Einkommen ab.

  • Prisma - Beratungsstelle und Sekretariat

     

    Aachener Straße 81
    Residenz Justitia
    4700 Eupen
    Tel: +32 (0)87 74 42 41
    E-Mail:
    kontakt@prisma-zentrum.be www.prisma-zentrum.be

  • Medizinisches Problem

    An wen wende ich mich bei einem medizinischen Problem?

    Hausarzt

     

    Vorsorgeuntersuchungen, Erkrankungen, kleine Verletzungen. Suchen Sie einen Allgemeinarzt (Hausarzt) in Ihrer Nähe auf. Der Arzt wird Ihnen helfen und Sie eventuell zu einem Spezialisten/Facharzt oder zum Krankenhaus weiterschicken, falls dies notwendig ist. Der Arzt verschreibt Medikamente, die Sie dann in der Apotheke erhalten.

    Notdienst 112

     

    Bei einem Unfall, plötzlichen und schlimmen Erkrankungen kontaktieren Sie sofort den Notdienst (112) oder gehen Sie zur Notaufnahme des Krankenhauses in Ihrer Nähe (24 Stunden auf 24 Stunden). Wichtig: Kontaktieren Sie den Notdienst jedoch nur in dringenden Fällen (zum Beispiel Herzprobleme, Beinbruch, Bewusstlosigkeit, schlimme Schmerzen, etc.).

    Medizinisches Problem am Wochenende oder an Feiertagen

     

    Von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr übernimmt die Rufnummer 1733 die hausärztlichen Bereitschaftsdienste. Eventuell können Sie den Arzt auch zu sich rufen, falls Sie nicht die Möglichkeit haben, sich fortzubewegen. Falls Ihr medizinisches Problem nicht dringend ist, sollten Sie warten, bis Ihr Hausarzt Sprechstunden hat. Das ist finanziell günstiger.

    Apotheke in der Nacht und am Wochenende

     

    Auch die Apotheken haben Nachtdienste. Informieren Sie sich in der Wochenzeitung oder im Grenz-Echo, welche Apotheke geöffnet ist. Eine andere Möglichkeit ist der Anruf folgender Nummer 0903/99 000 (1,50€ pro Minute Anruf).

  • Medizinische Kosten

    Was ist mit den medizinischen Kosten bis zum Erhalt des temporären Schutz Status?

     

    Ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Passes sind, sind von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit. Sie dürfen sich legal bis zu 90 Tagen in Belgien aufhalten. Bei einem Kurzaufenthalt sind sie jedoch nicht berechtigt zu arbeiten, sie haben keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung und können grundsätzlich nicht der öffentlichen Krankenversicherung in Belgien beitreten. Erst der temporäre Schutz eröffnet diese Rechte.

     

    Was ist aber mit den medizinischen Kosten während des Kurzaufenthaltes?

     

    Der Föderale Öffentliche Dienst Soziale Eingliederung bestätigt auf seiner Website: “Bis zur Eröffnung eines Anspruchs bei der Versicherung, wird Personen, die die Ukraine wegen des Krieges verlassen haben und dem ÖSHZ erklären, dass sie einen Antrag auf den Status des temporären Schutzes stellen, dringende medizinische Hilfe gewährt.”

  • Was ist noch wichtig zu wissen?

    • Wer zum Arzt geht, muss ihn zuerst selbst bezahlen. Die Bestätigung, die man dann vom Arzt bekommt, gibt man an der Krankenkasse ab. Diese erstattet dann einen Teil oder die ganzen Kosten zurück.
       
    • Nach Leistungen im Krankenhaus erhält man eine Rechnung, die man bezahlen muss. Der restliche Betrag wird von der Krankenkasse sofort übernommen.
       
    • Wer in einer Apotheke Medikamente kauft, muss seinen Personalausweis mitbringen. Ein Teil der Medikamentenkosten muss selbst bezahlt werden.
       
    • Bei Einkommensausfall durch Mutterschaft, Elternzeit oder längere Krankheit hat man Anspruch auf Mutterschafts-, Eltern- oder Krankengeld.
       
    • Bei Krankheit und Unfall muss die Krankenkasse so schnell wie möglich kontaktiert werden. Außerdem muss man Änderungen, wie z.B. Umzug, Änderung Arbeitgeber mitteilen.
    • Die Tarife am Wochenende sind teurer. Falls es nicht dringend ist, ist es besser unter der Woche zum Arzt zu gehen.
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INFO INTEGRATION · Rathausplatz 14 A, B-4700 Eupen

+32 087 76 59 71 · info-integration@roteskreuz.be 

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